Arbeits- und Sozialrecht

Die schriftliche WISO-Prüfung besteht zu etwa 20% aus Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

In der Berufschule werden diese Themen getrennt behandelt.

Steuerfachangestellte und auch Steuerberater dürfen arbeitsrechtlich nicht beraten, dieses ist den Anwälten vorbehalten. Warum gehört dieses Thema dennoch zu den Prüfungsthemen? Nun ja: Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden im Unternehmen selbst oder eben in einer Steuerkanzlei erstellt. Damit ist die Steuerkanzlei oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen zu den Mitarbeitern geht. Auch wenn dort keine Beratung erfolgen darf, kann die Kanzlei eine Einschätzung vornehmen, ob hier ein Problem vorliegt und ggf. anwaltlicher Rat benötigt wird.

Zum Lernen dieses Themenfeldes sind folgende Wege möglich: