Mandantenorientierte Sachbearbeitung

Neben den drei schriftlichen Prüfungsfächern ist die mündliche Prüfung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Diese mündliche Prüfung nennt sich „mandantenorientierte Sachbearbeitung“. Dieser Prüfungsteil besteht aus einem Vortrag und diversen Fragen.

Für den Vortrag werden zwei Themen gezogen, von denen eines ausgewählt wird. So kann das Thema z.B. lauten. „Herr Klaus Muster möchte eine GmbH gründen. Nun möchte er von Ihnen wissen, was er zu beachten hat.“ Nach kurzer Vorbereitungszeit ist dann der Vortrag vor der Prüfungskommission zu halten.

Die Fragerunde greift die Themen aus den drei schriftlichen Prüfungsfächern auf. Hierbei werden Fachbegriffe abgefragt oder müssen erläutert werden. Zudem werden einzelne Sachverhalte geschildert, die entsprechend zu beurteilen sind.