Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist quasi die „Einkommensteuer für juristische Personen“. Damit fallen insbesondere die Kapitalgesellschaften unter dieses Gesetz. Das vereinfachte Berechnungsschema ist oben angegeben. Das genaue Schema ist in den KSt-Richtlinien abgebildet.

In den Abschlussprüfungen ist es schon mehrfach vorgekommen, dass die Körperschaftsteuer eine gemeinsame Aufgabe mit der Gewerbesteuer bildet.

Zum Lernen dieses Themenfeldes sind folgende Wege möglich: