WISO für Steuerazubis
Für viele Auszubildende ist WISO ein „Angstfach“. Oft wurde ich in meiner Laufbahn schon gefragt: Brauche ich das wirklich – oder kurz: Wieso WISO? Es ist allerdings eines der drei schriftlichen Prüfungsfächer und darf daher nicht vernachlässigt werden. Die schriftliche Prüfung (im Verbund) ist bei diesem Prüfungsteil wie folgt unterteilt:
- Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht (ca. 20%)
- Arbeits- und Sozialrecht (ca. 20%)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (ca. 40%)
- Investition und Finanzierung (ca. 20%)